Gesetzliches Messwesen

Gesetzliches Messwesen: Für eine Welt, in der wir dem Wägeergebnis vertrauen können.

Im täglichen Leben ist es wichtig, dass wir den in Geschäften, Fabriken oder Krankenhäusern verwendeten Waagen vertrauen können. Deshalb gibt es das gesetzliche Messwesen, dessen Anwendung die Qualität des Wägens garantiert. Seit Jahrhunderten stellen Menschen Regeln auf, um sicherzustellen, dass die Anzeige einer Waage korrekt ist. Ein Kilogramm in der Anzeige einer Waage garantiert, dass das gewogene Produkt auch tatsächlich ein Kilogramm schwer ist.

Es gibt einen umfassenden Rechtsrahmen, bestehend aus europäischer und nationaler Gesetzgebung, internationalen Normen (z.B. OIML-Empfehlungen) und Richtlinien (z.B. WELMEC-Leitfäden). Diese sollen Anwender und Verbraucher gleichermaßen schützen. Anforderungen an die Wägetechnik im Bereich des Handels, der medizinischen Diagnostik oder bei Rechtsstreitigkeiten sind streng und nicht verhandelbar.

Waagen im Verkauf müssen bestimmte Standards erfüllen und auch während ihrer Lebensdauer muss ihre Funktionstüchtigkeit gewährleistet sein. Verwender sind verpflichtet, Waagen zu verwenden, die den Anforderungen der europäischen Richtlinien1) entsprechen, wenn diese z.B. im Geschäftsverkehr, eingesetzt werden. Jeder Waagentyp wird von einer unabhängigen benannten Stelle geprüft und zertifiziert, um zu garantieren, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Je nach Konformitätsbewertungsverfahren werden auch Qualitätsaudits durchgeführt, um den Produktionsprozess des Herstellers zu zertifizieren.

Um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Waagen während ihrer Lebensdauer zu gewährleisten müssen diese regelmäßig von einer zugelassenen Organisation oder staatlichen Stelle überprüft und geeicht zu werden.  

Anwender, Kunden und Patienten können sich darauf verlassen, dass geschäftliche Transaktionen fair ablaufen, medizinische Diagnosen korrekt sind und Medikamente nach höchsten Qualitätsstandards hergestellt werden. 

1)  Richtlinie 2014/31/EU „Nichtselbsttätige Waagen“ und Richtlinie 2014/32/EU „Messgeräte“